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// Als was darf man die GEZ eigentlich bezeichnen?

…denn der Begriff “öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft” ist in meinem Augen etwas euphemistisch in Anbetracht solcher Fälle: FAZ: GEZ – Gebührenzahlen bis zur Existenzgrenze :-(

// Ausufernde GEZ-Schnüffelei

In den letzten Tagen wurde mehrfach über die neuste Planung berichtet, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) anzupassen, um die Datenerhebungsbefugnisse der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) massiv auszuweiten.

Was ist geplant?

Im dem Änderungsentwurf ist eine Datenerhebung ohne Kenntnis des Betroffenen bei nichtöffentlichen Stellen beschrieben, sofern die Daten Rückschlüsse auf die Gebührenpflicht zuzulassen. Im Klartext bedeutet dies IMHO, dass die GEZ beim Arbeitgeber, bei einer TV-Zeitschrift, einem Internetprovider, dem Kabelanbieter oder Ähnlichem in Zukunft Daten über eine Person abrufen können soll – ohne deren wissen.

Um welche Daten geht es?

Um recht sensible Dinge. Es ist dabei nicht darauf beschränkt, das beispielsweise ein Unternehmen wie TV-Spielfilm auf Nachfrage bestätigt, das Max Mustermann ein Abo hat, die geplanten Befugnisse gehen viel weiter. Folgende Daten sollen an die GEZ übermittelt werden:

  • Name (Vor- und Nachname, inkl. Titel)
  • Adresse/Anschrift
  • Geburtsdatum
  • :!: Berufs-, Branchen- bzw. Geschäftsbezeichnungen (z.B. “Entwicklungsleiter”)
  • :!: Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe (z.B. “Student” etc.)

Wenn also ein Mitarbeiter der GEZ will, könnte er ohne meine Kenntnis sofort wissen, wo ich arbeite, ob ich arbeite und dank etwaiger akademischer Titel, der Bezeichnung der Arbeitsstelle und des Arbeitgebers ziemlich gut einschätzen, was ich verdiene. Oder eben, ob ich eher ein tolles Opfer abgebe sozial schwach bin. So interpretieren jedenfalls mehrere Landesbeauftragte für Datenschutz die Planung und so verstehe auch ich das bisher.

Weitere Kritikpunkte

Gegenüber heise.de bringt es Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohlede auf den Punkt:

Das ist ein Schritt in die falsche Richtung. […] Die Ermächtigung ist bewusst wolkig formuliert.

Es ist zu befürchten, dass die GEZ neben seriösen Firmen auch auf zwielichtige Adresshändler zurückgreifen oder diese gar mit Daten versorgt, um im Gegenzug wiederum benötigte Daten zu bekommen. Bei allem ist auch noch zu bedenken, dass die GEZ keine Behörde ist, sondern lediglich eine ÖR-Verwaltungsgemeinschaft! Und als Sahnehäubchen mache man sich anschließend bewusst, für welche Dinge man wildfremden sensible Daten im Geheimen abrufen lassen soll: für Fernseh-, Radioprogramme sowie Websites!1)

Alles in allem ist höchste Vorsicht gefordert. Jetzt ist zwar der Medienaufschrei da, doch sowas wird gut und gerne irgendwann mal durchgewunken. Und jetzt kommt mir hoffentlich keiner mit “wir brauchen unabhängige Medien”-Bla bla – das hat nichts damit zu tun, dass der GEZ solche Schnüffelbefugnisse in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat einfach nicht zugestanden werden dürfen!

1)
Fehlt nur noch die Argumentation, dass die GEZ die neuen Befugnisse für den Kampf gegen den Terror benötigt. ;-)
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